Vereinsaufnahmeverfahren
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch bei unserem Gewässerwart Hans Boelk, ob derzeit Neumitglieder aufgenommen werden können.
Falls ein Platz für ein neues Vereinsmitglied frei ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Gewässerwart und bringen hierzu bitte auch unser Antragsformular ausgefüllt, und bei einer nicht passiven Mitgliedschaft Ihren gültigen Jugend-/ oder Jahres-/ Fünfjahresfischereischein (im Original zur Vorlage) mit. Auch die erforderlichen Zahlungen (siehe weiter unten) sind bei diesem Termin zu entrichten. Gerne machen wir hierzu einen Termin direkt an unseren Vereinsgewässern und zeigen Ihnen die schön gelegenen Angelreviere.
Sollte derzeit keine Vereinsaufnahme möglich sein und Sie wünschen eine spätere Mitgliedschaft, dann nutzen Sie bitte unser Formular zum Eintrag in die Warteliste.
Die Aufnahme von aktiven Mitgliedern - SENIOREN
und:
Die Aufnahme von aktiven Mitgliedern - JUGEND
und:
Siehe auch Vereinsjugend
Info:
Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
Die Aufnahme von passiven Mitgliedern
und:
Passive Mitglieder haben (bei Volljährigkeit) auf Mitgliederversammlungen Sitz-, Antrags- u. Stimmrecht, sowie aktives u. passives Wahlrecht.
Die Aufnahme von passiven Mitgliedern - KINDER
und:
Zur Teilhabe am Vereinsleben und an den Aktivitäten z. B. der Vereinsjugend ist für Kinder unter 10 Jahren eine Vereinsaufnahme nicht erforderlich. Jedoch aber die Begleitung u. Beaufsichtigung durch das erziehungsberechtigte Vereinsmitglied.
Gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich vor Vereinsbeitritt ausführlich und in Ruhe über unsere Angebote und unser Regelwerk zu informieren.
Beispielsweise Gewässerordnungen unterscheiden sich von Verein zu Verein und können von den eigenen Vorstellungen und Wünschen zur Ausübung der Freizeitangelei abweichen.
Wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte unsereren Gewässerordnungen unter Downloads.
FAQ - Die meistgestellten Fragen unserer Neumitglieder:
Welche Beitritts-/ Austrittszeiten hat der Verein?
Vereinsbeitritt regulär zum 01.01. eines Jahres.
Vereinsaustritt nur zum 31.12. eines Jahres mit einer
Kündigungsfrist bis spätestens zum 30.09..
Mit wieviel Ruten darf gefischt werden?
Am Oberbenrader See mit maximal 3 Ruten, am Yachthafen mit maximal 2 Ruten.
"Catch & Release"
Eine häufige Fragestellung an uns lautet, ob wir als Verein "Catch & Release" an unseren Gewässern dulden. Vorsätzliches C&R bei entnahmefähigen Fischen dulden wir nicht, es wird die Verwertungsabsicht vorausgesetzt. Gern verweisen wir dazu auf folgenden Link, dessen Inhalt dem Standpunkt unseres Vereines entspricht: VDFF-Anmerkungen zum Thema C & R