Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft beim ASV KREVAG e.V.?
Vereinsaufnahmeverfahren
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch bei unserem Gewässerwart Hans Boelk, ob derzeit Neumitglieder aufgenommen werden können.
Falls ein Platz für ein neues Vereinsmitglied frei ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Gewässerwart und bringen hierzu bitte auch unser Antragsformular ausgefüllt, und bei einer nicht passiven Mitgliedschaft Ihren gültigen Jugend-/ oder Jahres-/ Fünfjahresfischereischein (im Original zur Vorlage) mit. Auch die erforderlichen Zahlungen (siehe weiter unten) sind bei diesem Termin zu entrichten. Gerne machen wir hierzu einen Termin direkt an unseren Vereinsgewässern und zeigen Ihnen die schön gelegenen Angelreviere.
Sollte derzeit keine Vereinsaufnahme möglich sein und Sie wünschen eine spätere Mitgliedschaft, dann nutzen Sie bitte unser Formular zum Eintrag in die Warteliste.
Die Aufnahme von aktiven Mitgliedern - SENIOREN
Mindestalter 18 Jahre
Voraussetzung ist die Vorlage des gültigen Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines
Eine einmalige Aufnahmegebühr von € 100,-
Jahresbeitrag von € 130,-
Ein einmaliger Schlüsselpfand von € 30,- (Schlüssel für Toreinfahrt u. Ruderkähne am Oberbenrader See)
und:
Es sind von jedem aktiven Mitglied 5 Std. Arbeitsdienst pro Jahr an einem unserer Gewässer zu leisten. Hierbei handelt es sich um Arbeiten im Rahmen der Hege und Geländepflege. Bei Nichtteilnahme am jährlichen Arbeitsdienst wird ein Ersatzgeld von € 120,- fällig, wenn keine Befreiung vorliegt. Es werden immer mehrere Termine zur Auswahl bekannt gegeben.
Aktive Mitglieder haben auf Mitgliederversammlungen Sitz-, Antrags- u. Stimmrecht, sowie aktives u. passives Wahlrecht.
Mitgliedschaft im RhFV e.V.
Die Aufnahme von aktiven Mitgliedern - JUGEND
und:
Unter der Leitung unserer Jugendwarte finden regelmäßige Jugendangeln, Jugendcamps und Lehrveranstaltungen an unseren Gewässern statt.
Die Teilnahme der Vereinsjugend an den Arbeitsdiensten ist nicht verpflichtend, wird jedoch zur Förderung des Sachkenntnisstandes und zur Pflege des Gemeinschaftssinnes begrüßt. Hierbei handelt es sich um einfache u. zumutbare Arbeiten im Rahmen der Hege und Geländepflege.
Jugendliche Mitglieder haben auf Mitgliederversammlungen Sitz- u. Antrags-, jedoch kein Stimm- u. Wahlrecht.
Mitgliedschaft im RhFV e.V.
Siehe auch Vereinsjugend
Info:
Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
Die Aufnahme von passiven Mitgliedern
und:
Die Aufnahme von passiven Mitgliedern - KINDER
und:
Gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich vor Vereinsbeitritt ausführlich und in Ruhe über unsere Angebote und unser Regelwerk zu informieren.
Beispielsweise Gewässerordnungen unterscheiden sich von Verein zu Verein und können von den eigenen Vorstellungen und Wünschen zur Ausübung der Freizeitangelei abweichen.
Wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte unsereren Gewässerordnungen unter Downloads.
FAQ - Die meistgestellten Fragen unserer Neumitglieder:
Ist das Nachtangeln erlaubt?
Ja, an beiden Vereinsgewässern.
Mit wieviel Ruten darf gefischt werden?
Am Oberbenrader See mit maximal 3 Ruten, am Yachthafen mit maximal 2 Ruten.
"Catch & Release"
Eine häufige Fragestellung an uns lautet, ob wir als Verein "Catch & Release" an unseren Gewässern dulden. Vorsätzliches C&R bei entnahmefähigen Fischen dulden wir nicht, es wird die Verwertungsabsicht vorausgesetzt. Gern verweisen wir dazu auf folgenden Link, dessen Inhalt dem Standpunkt unseres Vereines entspricht: VDFF-Anmerkungen zum Thema C & R